The tax adviser remuneration Regulation 2013nCalculate immediately instead of looking up
Die Steuerberatervergütungsverordnung 2013Wie teuer wird der Jahresabschluss ? Wieviel kostet die Buchhaltung ? Mit diesem App sind Sie von der Antwort nur noch drei Klicks entfernt:1. Tabelle A, B, C, D oder E auswählen2. Gegenstandswertstufe (bis 50 Mio EUR) anklicken3. Zehntel variierenLösung ablesen ! Schnell, einfach und übersichtlichAlle neuen Tabellen 2013: Beratung, Abschluss, Buchführung, Landwirtschaft und Rechtsbehelfe mit den jeweiligen Gegenstandswerten bis 50 Mio EUR hinterlegt, neben der Schnellauswahl der Tabellen A bis E zusätzlich die Auswahl von 167 Tätigkeiten nach Gebühren mit dem jeweiligen Rahmen der unteren und oberen Gebührensätze (Zehntel)0,5 Zehntel bis 30 Zehntel frei auswählbar, auch in Abweichung von der Vergütungsverordnung möglichThe tax consultants Vergütungsverordnung 2013How much is the annual financial statements? How much does the bookkeeping?With this app you are away from the answer just three clicks:1. Select Table A, B, C, D or E2. Click on the subject face value (up EUR 50 million)3. Fee tenthsReading solution! Quick, easy and clearAll new tables 2013:Consulting, financial statements, accounting, agriculture and legal remedies to the respective values subject to EUR 50 million deposited,in addition to the quick selection of Tables A to E in addition theSelection of 167 activities covered by feeswith each frame of the upper and lower fee rates (tenth)0.5 tenths and 30 tenths of freely selectable, also possible in deviation from the Remuneration RegulationStart der neuen Steuerberatervergütungsverordnung im Januar 2013: Neuer Name, neue Tabellen, neue WerteVersion 2 1.1: Neben der Schnellauswahl der Tab A bis E sind 167 Tätigkeiten mit Wertgebühren mit dem jeweiligen Rahmen der unteren/oberen Gebührensätze (Zehntel) wählbar. 0,5 Zehntel bis 30 Zehntel bleiben frei auswählbar.Version 3 1.11: Bei 68 Tätigkeiten sind Mindestgegenstandswerte hinterlegt.Version 4 1.20: Zusätzlich haben wir den Gesetzestext der StBVV hinterlegt